Damit wir immer alle Fristen einhalten können, bitten wir Sie folgenden kanzleiinternen Fristen zu beachten:
Folgende Unterlagen benötigen wir spätestens…
LOHNUNTERLAGEN
Sofortmeldung: Fragebogen bis spätestens 2 Werktage vor Beschäftigungsbeginn
Personalfragebogen: spätestens eine Woche nach Beschäftigungsbeginn
Arbeitsvertrag: spätestens eine Woche nach Beschäftigungsbeginn
BUCHHALTUNGSUNTERLAGEN
in Papierform: ohne Dauerfristverlängerung bis spätestens 5. des Folgemonats
mit Dauerfristverlängerung bis spätestens 20. des Folgemonats
Unternehmen Online: ohne Dauerfristverlängerung bis spätestens 5. des Folgemonats
mit Dauerfristverlängerung bis spätestens 20. des Folgemonats
Bei Wunschtermin der Fertigstellung – nach Absprache mit der zuständigen Bearbeiterin
STEUERUNTERLAGEN
Steuererklärungen 2019: bis spätestens 31.10.2020
(garantierte Fertigstellung bis 31.12.2020)
letzte Frist 15.01.2021
(garantierte Fertigstellung bis 28.02.2021)
Hinweis: bei Abgabe der Steuererklärungen 2019 ab dem 1.03.2021 fällt ein Verspätungszuschlag an. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
WUNSCHTERMIN
Der Jahresabschluss und/oder die Steuererklärung 2019 soll zu einem anderen Zeitpunkt oder früher als gewohnt erfolgen? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen individuellen Fertigstellungstermin.
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